Die Programmentwicklung stellt als eine zentrale Säule des Qualitätsmanagements sicher, dass die Studiengänge die nationalen Vorschriften und internationalen Hochschulstandards erfüllen und in systematischen Prozessen so gestaltet und periodisch überprüft werden, dass sie Lernziele erreichen, die für die Studierenden und ihre zukünftigen beruflichen oder wissenschaftlichen Perspektiven relevant sind. Einem kompetenzorientierten Ansatz folgend, hat die EBS Business School „Assurance of Learning“ (AoL) zur Lernergebniskontrolle eingeführt.
Auch an der EBS Law School wird ein kompetenzorientierter Ansatz verfolgt, bei dem die intendierten Lernergebnisse in die Modulbeschreibungen aufgenommen werden. Die jährliche Überprüfung der Programmqualität orientiert sich an dem übergeordneten Kompetenzziel der Vorbereitung auf die Erste juristische Prüfung und ist u. a. auf die Notenstatistik und Resultate aus den Kursevaluationen gestützt.
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Continuous-Improvement-Talks analysieren und diskutieren die akademischen Direktor:innen und Programm Manager:innen die von der Qualitätsmanagement-Abteilung erhobenen Daten und identifizieren Bereiche für Verbesserungen, die mit beteiligten Fakultätsmitgliedern beraten werden. Bei den Meetings werden Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Lernergebnisse der Programme entwickelt. Auf Basis der AoL-Resultate konnten Defizite sichtbar gemacht und Modifikationen im Curriculum oder den Lernprozessen eingeleitet werden.
Mit dem Major-Programme-Review ergänzt ein grundlegender Prozess zur mittelfristigen Neugestaltung der Programme den kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Dabei wird jedes Programm alle fünf bis acht Jahre in einer umfassenden Analyse bewertet, die die wichtigsten Interessengruppen und auch die Studierenden einbezieht. Dieser Prozess ist jeder Programm-Reakkreditierung vorgeschaltet.