Katja Chandna-Hoppe ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rechtsvergleichung (Zivilrecht II) an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel.
Katja Chandna-Hoppe studierte im Rahmen eines internationalen Doppelstudiengangs Rechtswissenschaften am University College London (UCL) (Bachelor of Laws (LL.B.), 2010) und der Universität zu Köln. Nach Abschluss der ersten juristischen Prüfung absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat mit Stationen am OLG Frankfurt am Main und der Deutschen Botschaft in Washington D.C. Für ihre Ergebnisse in den juristischen Staatsprüfungen wurde sie jeweils ausgezeichnet. Es folgte eine Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Lehrstuhl Prof. Dr. Raimund Waltermann). 2018 wurde sie mit einer Arbeit zu dem Thema „Die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters“ promoviert, die u. a. durch ein Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert wurde. Im Anschluss war sie als Akademische Rätin a. Z. und Habilitandin am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn tätig und wurde 2024 mit der Schrift „Die Gegenleistung im Vertrag – Gegenstand, Grenzen und Vertragsrisiko“ von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn habilitiert. Ihre venia legendi umfasst die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rechtsvergleichung.
Mitgliedschaften (Auswahl): Zivilrechtslehrervereinigung, Vereinigung für Arbeitsrechtswissenschaft, Deutscher Sozialrechtsverband, Gesellschaft für Rechtsvergleichung