Der EBS Bildungsfonds basiert auf dem Modell des Umgekehrten Generationenvertrages (UGV) und ist ein solidarisches Finanzierungskonzept. Dabei werden die Studiengebühren nachgelagert und einkommensabhängig finanziert. So kann jeder ohne die finanzielle Belastung durch Studiengebühren und unabhängig von seinem persönlichen finanziellen Hintergrund an der EBS studieren.
Wesentliches Merkmal ist, dass Studierende nach dem Hochschulabschluss und ab Erreichen des Mindesteinkommens mit den Rückzahlungen neuen Studierenden das Studium ermöglichen. Dieser Kreislauf sorgt für eine gesicherte Finanzierung neuer Studierender an der EBS.
Erst studieren – später zahlen: So funktioniert‘s
- Nach Abschluss eines Fördervertrages mit Brain Capital studieren Sie sorgenfrei und ohne Belastung durch Studiengebühren. Diese werden direkt vom Bildungsfonds an die EBS gezahlt.
- Erst bei Berufseinstieg und nur bei Überschreiten eines Mindesteinkommens von 30.000 Euro zahlen Sie für max. 10 Zahlungsjahre den im Fördervertrag festgelegten prozentualen Einkommensanteil als nachgelagerte Studiengebühren zurück. Das Modell bietet alle Freiheiten in der Lebensplanung. Zahlungen passen sich der persönlichen Karriere und Zahlungsfähigkeit an.
Voraussetzungen für Ihre Bewerbung:
- Studienzulassung an der EBS (Bachelor-, Jura-, Master- und MBA)
- EU-Bürger:innen
Das Auswahlgespräch zur Finanzierung führt die Brain Capital GmbH.