Impact Investing
Mit dem Zertifikat “Impact Investment Advisor (EBS” verfügen Sie über ein Alleinstellungsmerkmal in einem Marktsegment, das sich in den kommenden fünf Jahren fundamental transformieren wird.
Warum SFDR 2.0, EU-Taxonomie und CSRD die Beratungsagenda 2026 übernehmen
Impact Investing ist 2026 kein Nischenthema mehr. Weltweit verwalteten im Jahr 2024 über 3.900 Organisationen rund 1,57 Billionen US-Dollar in wirkungsorientierten Kapitalanlagen. In Deutschland weist der German Impact Investing Survey 2025 des Bundesverbands Impact Investing (BVII) ein erfasstes Volumen von 12,5 Mrd. EUR aus. Das geschätzte Gesamtmarktvolumen inklusive der nicht direkt erfassten institutionellen Akteur*innen liegt bei rund 49,5 Mrd. EUR.
Wer heute Kapital verantwortet, kann Impact nicht länger delegieren. Doch die eigentliche Nachricht ist eine andere: Impact wird justiziabel. Nach Jahren der Rechtsunsicherheit erhält Impact Investing durch den europäischen Regulator erstmals eine formal definierte, dokumentierbare und aufsichtsfähige Kategorie. Dieser Beitrag ordnet die drei zentralen Regelwerke SFDR 2.0, EU-Taxonomie und CSRD so ein, wie sie für die tägliche Beratungs-, Investment- und Vertriebspraxis relevant sind, und richtet sich damit an Beraterinnen, Anlegerinnen und Vertriebsmitarbeiter*innen gleichermaßen.
Von Prof. Dr. Rolf Tilmes, Academic Director
Zuletzt aktualisiert: 10. September 2026
Mit dem Zertifikat “Impact Investment Advisor (EBS” verfügen Sie über ein Alleinstellungsmerkmal in einem Marktsegment, das sich in den kommenden fünf Jahren fundamental transformieren wird.
Am 20. November 2025 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Neufassung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR 2.0) vorgelegt. Der konzeptionelle Bruch mit der bisherigen SFDR ist fundamental: Aus einem Offenlegungsregime, das Nachhaltigkeitsrisiken transparent macht, wird ein Produktkategorisierungsregime, das Fonds und Mandate formalen Klassen zuordnet.
Nach dem Kommissionsentwurf entstehen drei Produktkategorien:
Für Impact Investing ist entscheidend: Impact wird zur geschützten Subkategorie innerhalb von Transition und Sustainable. Das „Impact Add-On" nach SFDR 2.0 ist die erste rechtsverbindliche, europaweit einheitliche Definition wirkungsorientierter Kapitalanlage. Nur wer Intentionalität, Additionalität und Messbarkeit sauber dokumentiert, wird künftig ein Produkt als „Impact" bezeichnen dürfen. Ein Fondsprospekt ohne saubere Taxonomiebezüge, ohne Theory-of-Change-Fundierung und ohne prüffähige Wirkungskennzahlen wird die Impact-Kategorie nicht erreichen.
Die EU-Taxonomie ist der Referenzrahmen, an dem sich SFDR 2.0 und faktisch jedes ernsthafte Impact-Reporting ausrichtet. Ihre beiden Kernkonzepte – Substantial Contribution und Do No Significant Harm (DNSH) – entscheiden darüber, ob eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig eingestuft werden darf.
Für Impact Investing ist die Taxonomie in dreifacher Hinsicht relevant:
Zusätzlich gilt seit dem 21. November 2024 die ESMA-Fondsnamensleitlinie: Fonds, die ESG-, Sustainability- oder Impact-Begriffe im Namen führen, müssen mindestens 80 % ihrer Investitionen zur Erreichung der beworbenen Merkmale einsetzen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die dazugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) liefern die Datenbasis, auf der jedes ernsthafte Impact-Reporting aufbaut. Für Impact Investing bedeutet das:
Mit dem regulatorischen Rahmen entsteht ein neuer Haftungsraum. Die EmpCo-Richtlinie und die daraus resultierenden UWG-Anpassungen verschieben die Grenze zulässiger Nachhaltigkeitswerbung deutlich zulasten der Anbieter*innen: Pauschale Umweltaussagen ohne belastbare Belege sind unzulässig, Labels nur mit öffentlich geprüften Kriterien, Zukunftsversprechen nur mit dokumentierten Umsetzungsplänen. Und Impact-Behauptungen ohne dokumentierbare Kausalität werden unmittelbar UWG-relevant.
Die Kapitalmärkte haben entschieden: Wirkung wird zur Anlageklasse.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Stand September 2026.
Prof. Dr. Rolf Tilmes verantwortet als Academic Director alle Zertifikatsprogramme im Bereich Finance, Wealth Management und Sustainability Management an der EBS Executive School der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden /Rheingau (EBS). Darüber hinaus war er u.a. Dekan der EBS Business School und Vizepräsident der EBS Universität. Seine Lehr- und Forschungsaktivitäten liegen im Bereich Finance und Sustainablility Management.
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Wissenschaftliche Leitung