Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EBS Executive School

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der EBS Executive School


1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die  vertraglichen Beziehungen zwischen der EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH (im Folgenden „EBS“) und dem Studierenden oder Seminarteilnehmer:in (im Folgenden „Teilnehmer:in“) für die Teilnahme an einem Seminar, Studiengang oder Zertifikatsprogramm der EBS Executive School der EBS (im Folgenden „Studiengang“). Die wissenschaftliche Leitung des Studiengangs liegt beim jeweiligen Fachbereich/Fachinstitut der EBS. Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der Studienbroschüre des jeweiligen Studiengangs (in Papierform oder elektronisch im Internet unter www.ebs.edu/ebs-executive-education in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung).

 

1.2 Vertragspartner:in sind die EBS sowie der/die zum Studiengang zugelassene Teilnehmer:in. Es besteht daneben die Möglichkeit der Anmeldung der teilnehmenden Person zum Studiengang über den Arbeitgeber; in diesem Fall sind der/die Teilnehmer:in und der Arbeitgeber Vertragspartner der EBS und haften für die Verbindlichkeiten der teilnehmenden Person aus dem Vertrag als Gesamtschuldner:in.



2.1 Das Angebot des Studiengangs durch die EBS erfolgt stets freibleibend.

 

2.2 Der Antrag auf Zulassung zum Studiengang muss von der oder vom Bewerber:in in Textform, online oder per E-Mail, mittels eines ausgefüllten Anmeldeformulars an die EBS Executive School gerichtet werden. Dem Antrag auf Zulassung sind die nachfolgend aufgeführten Unterlageneizufügen:

a. Lebenslauf

b. Erklärung des Bewerbenden, aus der sich ergibt, dass er die Geschäftsbedingungen, relevante Prüfungsordnungen sowie die Studiengebühren und Zahlungsbedingungen kennt und als Vertragsbestandteil anerkennt. In dem Fall, dass der Bewerbende von seinem Arbeitgeber anmeldet wird, ist die Erklärung zusätzlich vom Arbeitgeber abzugeben.



Die wissenschaftliche Leitung des Studiengangs entscheidet im Falle der Erfüllung der Zulassungskriterien (abgeschlossenes Studium und/oder Berufserfahrung) nach eigenem Ermessen über die Zulassung der sich bewerbenden Person zum Studiengang. Im Falle einer erforderlichen Anerkennung vergleichbarer Qualifikationen basiert die Zulassung zum Studiengang auf einer nicht anfechtbaren Entscheidung des Zulassungsausschusses. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Durch Übersendung einer Zulassungsbestätigung in Textform (per E-Mail oder postalisch) der EBS an den/die Bewerber:in kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Die unter Ziff. 2.2 b. genannten Unterlagen werden Vertragsbestandteil. Gemeinsam mit der Zulassungsbestätigung erhält der/die zugelassene Teilnehmer:in die erste Gebührenrechnung sowie gegebenenfalls eine Übersicht über die weiteren Zahlungstermine.



4.1 Rechnungen der EBS werden dem/der Teilnehmer:in unter Berücksichtigung der bei der Anmeldung angegebenen Adressdaten entweder per E-Mail oder auf dem Postweg zugestellt. Auf ausdrücklichen Wunsch erhält der/die Teilnehmer:in stets eine Rechnung in Papierform.

 

4.2 Rechnungen gemäß Ziff. 4.1 sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

4.3 Die Vergütung wird insbesondere in voller Höhe auch für Zeiten geschuldet, in denen der/die Teilnehmer:in am Studiengang ganz, teilweise, auf Dauer oder nur vorübergehend nicht teilnimmt, wenn der/die Teilnehmer:in (z. B. wegen Nichtbestehens von Prüfungen) das Bildungsziel nicht erreicht oder wenn von der teilnehmenden Person erwartete Zuschüsse Dritter zu den Bildungsaufwendungen ausbleiben.

 

4.4 Die Vergütung kann nur gemindert werden, wenn ein von der EBS zu vertretendes Leistungshindernis besteht und die entfallenen Leistungen nicht in angemessener Zeit nachgeholt werden können. Der/dem Teilnehmer:in steht in diesem Fall der Nachweis offen, dass die EBS Kosten erspart hat; die Vergütung vermindert sich dann in Höhe des Anteils der ersparten Kosten, der auf den/die Teilnehmer:in entfällt.

 

4.5 Die Aufrechnung durch den/die Teilnehmer:in mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten aus bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gründen sind ausgeschlossen.

 

4.6 Bei Zahlungsverzug ist die EBS unbeschadet ihres Kündigungsrechts nach Ziff. 5.5 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.



5.1 Die EBS ist bis 14 Tage vor Beginn des Studiengangs berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern sich bis 21 Tage vor Studienbeginn eine nicht hinreichende Anzahl von Teilnehmenden für den Studiengang angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt eine Anzahl von Teilnehmenden von weniger als 15 Personen; der EBS steht es jedoch im Einzelfall frei, den Studiengang auch mit einer geringeren Anzahl von angemeldeten Teilnehmer:innen durchzuführen. Hat der/die Teilnehmer:in bereits eine Vergütung an die EBS gezahlt, wird ihm diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche der teilnehmenden Person sind ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht nach Ziff. 6 bleibt unberührt.

 

5.2 Ein Rücktritt seitens der teilnehmenden Person ist nur bis zum ersten Veranstaltungstag möglich. Im Falle des Rücktritts wird eine Schadenspauschale in Höhe von 75 % der gesamten Vergütung erhoben, wenn kein/e qualifizierte/r Ersatzteilnehmer:in gefunden werden kann. Wenn es der EBS gelingt, den freiwerdenden Studienplatz mit einem/r anderen qualifizierten Bewerber:in zu besetzen, reduziert sich die Schadenspauschale auf 25 % der gesamten Vergütung. Die Schadenspauschale umfasst auch den entgangenen Gewinn der EBS. Die darüber hinaus bereits gezahlten Studiengebühren werden erstattet. Dem/der Teilnehmer:in steht der Nachweis offen, dass der EBS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche der teilnehmenden Person sind ausgeschlossen.

 

5.3 Die ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass dem/der Teilnehmer:in die für einen Aufenthalt am Veranstaltungsort gegebenenfalls erforderlichen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, ggf. auch als Visum) bei den zuständigen staatlichen Stellen nicht oder verspätet erteilt werden. Dieses gilt darüber hinaus für den Fall, dass Prüfungsleistungen, unabhängig davon, ob sie Voraussetzung für die Teilnahme an nachfolgenden Teilen des Studiengangs sind oder nicht, endgültig nicht bestanden sein sollten, der/die Teilnehmer:in von den gegebenenfalls folgenden Prüfungen ausgeschlossen ist oder der Bildungsabschluss aus sonstigen, von der EBS nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr erworben werden kann. Die Vorlesungsveranstaltungen können weiterhin besucht werden; hierüber wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die Verpflichtung zur Tragung der gesamten Vergütung bleibt auf jeden Fall bestehen.

 

5.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt. Die EBS kann insbesondere aus wichtigem Grund kündigen, wenn der/die Teilnehmer:in im Bewerbungsverfahren schuldhaft falsche Angaben gemacht hat, den Studiengang durch sein Verhalten schuldhaft stört, im Rahmen von Prüfungsleistungen eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch unternimmt oder mit der Zahlung der Vergütung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung und Androhung der Kündigung für den Fall des erfolglosen Ablaufs der Nachfrist in Verzug ist, und wenn der EBS daher unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

 

5.5 Wurde die EBS durch ein vertragswidriges Verhalten der teilnehmenden Person zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, behält sie ihren vollen Anspruch auf Zahlung der Vergütung; die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren ist ausgeschlossen.

 

5.6 Die Wahl der eingesetzten Methoden und Hilfsmittel obliegen der EBS. Geringfügige Änderungen in den Inhalten und der Zeitdauer des Studiengangs bleiben vorbehalten. Sie berechtigen den/die Teilnehmer:in nicht zur Vertragskündigung. Sollten Referent:innen ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich die EBS um eine Verschiebung der Veranstaltung oder eine/n geeigneten Ersatzreferent:in. Für den Fall, dass wesentliche Studieninhalte ausfallen, ermäßigt sich die Studiengebühr anteilig. Eine weitergehende Haftung der EBS ist ausgeschlossen. Wird die Durchführung des Studienganges, insbesondere der Lehrveranstaltungen, aus unvorhersehbaren und nicht von der EBS zu vertretenden Gründen für die EBS unmöglich oder unzumutbar (z. B. aufgrund behördlicher Anordnung aus nicht dem Verantwortungsbereich der EBS zuzurechnenden Umständen), ist die EBS berechtigt, den Studiengang und insbesondere die Lehrveranstaltungen auf angemessene andere Weise (in Form von Onlineveranstaltungen statt Präsenzveranstaltungen) durchzuführen, sofern dies für die teilnehmende Person zumutbar ist und insbesondere nicht zu einer nachteiligen Änderung des angestrebten Zertifikatsschlusses führt. Ein Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund oder zur Minderung der Vergütung sowie Schadensersatzansprüche stehen der teilnehmenden Person in diesem Fall nicht zu.

 

5.7 Die Wahl von Zeit und Ort der Durchführung des Studiengangs obliegt der EBS. Diese behält sich vor, den angekündigten zeitlichen Beginn des Studiengangs zu ändern oder den Ort der Durchführung des Studiengangs zu verlegen, falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig wird. Der/die Teilnehmer:in kann innerhalb von einer Woche ab Zugang der Änderungsmitteilung von dem Vertrag zurücktreten und Rückerstattung der bereits gezahlten Vergütung verlangen, insoweit eine Teilnahme zu den neuen Bedingungen nicht zumutbar ist. Weitergehende Ansprüche der teilnehmenden Person sind ausgeschlossen. Eine Verlegung des zeitlichen Beginns um weniger als zwei Stunden sowie eine Verlegung des Ortes innerhalb des Rhein-Main-Gebietes berechtigt den/die Teilnehmer:in grundsätzlich nicht zu Rücktritt oder Vertragskündigung.

 

5.8 Rücktritt und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.



Unbeschadet des Rechts zum Rücktritt oder zur außerordentlichen Kündigung nach Ziff. 5 steht dem/der Teilnehmer:in – wenn er/sie Verbraucher:in und nicht Kaufmann/-frau ist – noch das folgende Widerrufsrecht zu:

 

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH – EBS Executive School, Hauptstraße 31, 65375 Oestrich-Winkel, Tel. +49 611 71021880, Fax +49 611 7102101880, E-Mail: info.es@ebs.edu mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

 

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

–          An die EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH –

EBS Executive School, Hauptstraße 31, 65375 Oestrich-Winkel, Tel. +49 611 7102101880, Fax +49 611 7102101880, E-Mail: info.es@ebs.edu

–          Hiermit widerrufe/-n ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an dem folgenden Studiengang:

–          Bestellt am/ erhalten am*:

–          Name der/des Verbraucher/-s:

–          Anschrift der/des Verbraucher/-s:

–          Unterschrift der/des Verbraucher/-s (nur bei Mitteilung auf Papier)

–          Datum:

 

* Unzutreffendes streichen



7.1 Alle Rechte an den Studienunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung – auch in Form von elektronischen Dokumenten (z. B. im PDF-Format) – und Lernprogramme oder von Teilen daraus behält sich die EBS vor. Kein Teil der Unterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der EBS vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet noch sonst zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Eine Vervielfältigung der Unterrichtsmaterialien durch den/die Teilnehmer:in zu Lernzwecken im Rahmen des Studiengangs bleibt von dem vorgenannten Verbot unberührt.

 

7.2 In dem Studiengang wird ggf. Software eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet und nicht aus dem Seminarraum entfernt werden. Zum Schutz der Systeme der EBS dürfen Software und Dateien, die der Teilnehmer selbst mitbringt, nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die EBS auf den Universitätsrechnern verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die EBS Schadensersatzforderungen vor.



8.1 Die EBS haftet bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden in voller Höhe. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die EBS nur im Falle der Verletzung einer so vertragswesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Fall haftet die EBS gegenüber den Teilnehmenden allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war. Sollte die EBS zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das Vorstehende entsprechend.

 

8.2 Hiervon abweichend haftet die EBS für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung in voller Höhe.

 

8.3 Die EBS haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen der teilnehmenden Person im Zusammenhang mit der Durchführung des Studiengangs, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der EBS zurückzuführen ist.

 

8.4 Die EBS haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch Hacker:innen, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.

 

8.5 Soweit die Haftung der EBS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Arbeitnehmer:innen, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen.



Der/die Teilnehmer:in wird hiermit davon unterrichtet, dass die EBS personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der EBS für Teilnehmer:innen in der jeweils gültigen Fassung (https://www.ebs.edu/datenschutz).



10.1 Der Vertrag unterliegt dem auf inländische Parteien anwendbaren Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wiesbaden ist ebenfalls Gerichtsstand, sofern der/die Vertragspartner:in der EBS Kaufmann/-frau oder eine Handelsgesellschaft ist.



11.1 Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen in Textform zu treffen.

 

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine wirksame Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Gesamtvereinbarung möglichst nahekommt.

 

11.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

 


Stand: September 2022

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