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Center for Corporate Compliance

Compliance beschreibt die Notwendigkeit, durch Maßnahmen der betrieblichen Organisation für die Rechtmäßigkeit unternehmerischen Handelns zu sorgen. Das betrifft gleichermaßen die Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane wie die im Betrieb beschäftigten Personen. Ein sich wandelndes Regulierungsverständnis, die fortlaufende Verdichtung rechtlicher Anforderungen und eine breitflächige Sanktionierung von Rechtsverstößen veranlassen Unternehmen in zunehmendem Maße, sich den mit Compliance verbundenen Anforderungen zu stellen. Gefordert sind dabei neben im Ausgangspunkt grundlegenden rechtlichen Analysen vor allem die Erarbeitung betriebswirtschaftlicher Umsetzungs- und Kommunikationsstrategien. Hinzu tritt die Entwicklung und Verwirklichung unternehmensethischer Grundprinzipien.

Stefanie Klein

Office Manager

Über uns

Das Center for Corporate Compliance an der EBS Law School ist eine Forschungsstelle, an der in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Förderern wissenschaftliche Untersuchungen und Veranstaltungen zu allen mit Compliance verbundenen Fragen durchgeführt werden. Zugleich dient das Center der Einbeziehung von Compliance in die universitäre Ausbildung in Rechts- und Betriebswirtschaft und dem Angebot eines qualifizierten beruflichen Weiterbildungsangebots.


Compliance beschreibt die Notwendigkeit, durch Maßnahmen der betrieblichen Organisation für die Rechtmäßigkeit unternehmerischen Handelns zu sorgen. Das betrifft gleichermaßen die Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane wie die im Betrieb beschäftigten Personen. Ein sich wandelndes Regulierungsverständnis, die fortlaufende Verdichtung rechtlicher Anforderungen und eine breitflächige Sanktionierung von Rechtsverstößen veranlassen Unternehmen in zunehmendem Maße, sich den mit Compliance verbundenen Anforderungen zu stellen. Gefordert sind dabei neben grundlegenden rechtlichen Analysen vor allem die Erarbeitung betriebswirtschaftlicher Umsetzungs- und Kommunikationsstrategien. Hinzu tritt die Entwicklung und Verwirklichung unternehmensethischer Grundprinzipien.

 

Das Center for Corporate Compliance an der EBS Law School ist eine Forschungsstelle, an der in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Förderern wissenschaftliche Untersuchungen und Veranstaltungen zu allen mit Compliance verbundenen Fragen durchgeführt werden. Zugleich dient das Center der Einbeziehung von Compliance in die universitäre Ausbildung in Rechts- und Betriebswirtschaft und dem Angebot eines qualifizierten beruflichen Weiterbildungsangebots.



Die Forschungsarbeit des Centers gliedert sich in vier Säulen:

  • Grundlagen von Compliance
  • Bank- und Kapitalmarktcompliance
  • Compliance-Organisation und Unternehmensverantwortung
  • Internationales

 

Das Grundlagenreferat befasst sich mit Compliance-Themen übergreifender Natur, also solchen, die nicht spezifisch einer bestimmten Industrie oder einer Branche zuzuordnen sind. Dazu gehören etwa die verbandsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Grundlagen von Compliance. Behandelt werden demzufolge beispielsweise Themen wie Hinweisgebersysteme, interne Untersuchungen, der Compliance-Officer oder die Haftung für fehlerhafte Compliance.

 

Die Säule Bank- und Kapitalmarktcompliance trägt dem Umstand Rechnung, dass die in der Kreditwirtschaft zu beobachtende Rechtsentwicklung einerseits vielfach Leitbildfunktion hat, sie andererseits in besonderer Weise und zugleich hoher Intensität Adressat von Unternehmensorganisationspflichten ist. Beides gebietet, ihr einen besonderen Stellenwert einzuräumen.

 

Im Bereich Compliance-Organisation und Unternehmensverantwortung sind Compliance flankierende Bereiche erfasst. Dazu gehören zum einen die betriebswirtschaftliche Umsetzung von Compliance, aber auch damit verbundene empirische Fragen, wie etwa ihre Messbarkeit oder der mit ihr verbundene Beitrag zur Wertschöpfung im Unternehmen. Die Bearbeitung dieser Themen erfolgt zum Teil in enger Kooperation mit der EBS Business School.

Angesichts der sich in der Unternehmenswirklichkeit zunehmend verdichtenden Erkenntnis, dass Compliance nicht allein durch rechtliche Regelungen oder wirtschaftliche Anreize bewirkt werden kann, werden unter dem Begriff der Unternehmensverantwortung Fragen wertebasierter Unternehmensführung und der Unternehmensethik behandelt.

 

Der Bereich Internationales trägt dem Umstand Rechnung, dass sich Compliance-Phänomene selten auf eine Rechtsordnung beschränken, sondern multilateral auswirken. Zudem hat die Entwicklung in einem Staat häufig Leitbildcharakter für die in anderen Jurisdiktionen. Gegenstand dieser Forschungssäule sind daher rechtsvergleichende Themen. In sie fließen zudem Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Compliance und Anti-Korruption“ der Law Schools Global League mit ein. Der Leiter des Centers ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe.


Forschung

Am Center for Compliance werden laufend Forschungsprojekte zu allen Bereichen der Compliance durchgeführt. Diese haben einen juristischen Schwerpunkt, beziehen aber auch interdisziplinäre Gesichtspunkte ein und sind teilweise auch betriebswirtschaftlich ausgerichtet.


Die Projekte sind teilweise Gegenstand von Dissertationsvorhaben. Daneben führt der Center unabhängige Studien durch. Derzeit durchgeführte Forschungsprojekte betreffen interne Untersuchungen bei Unternehmen, die Reform des Anti-Korruptionsrechts, Hinweisgebersysteme (Whistleblowing) und die wirtschaftliche Messbarkeit von Compliance. Ein weiteres Projekt wird sich mit den Leitlinien der BaFin für das Bußgeldverfahren und in rechtsvergleichender Perspektive der Verfolgungspraxis us-amerikanischer Behörden befassen.



Compliance ist gelebtes Recht. Vor diesem Hintergrund ist es ein fortlaufendes Anliegen, aktuelle Entwicklungen und sich stetig wandelnde rechtliche Anforderungen zeitnah zu erfassen. Dies und die Erarbeitung von Lösungen in Unternehmen ist eine der Bestrebungen der Arbeitsgruppe „Compliance“, welche seit September 2012 an der EBS Law School gebildet wurde. Die Arbeit der Gruppe dient zudem der Ausarbeitung innovativer Lehrkonzepte für Compliance im Studium.

Mitglieder der Gruppe sind neben dem Leiter, Herrn Prof. Dr. Michael Nietsch, Experten aus Wirtschaftskanzleien, die einen Schwerpunkt im Bereich Compliance haben, und überwiegend börsennotierten Unternehmen. Zu den Mitgliedern gehören Deutsche Bank AG, BASF SE, K + S AG, Fraport AG, Schenker AG, Bird & Bird LLP, Clifford Chance LLP, Dentons LLP, Gibson, Dunn & Crutcher LLP, Latham & Watkins LLP, Norton Rose Fulbright LLP, SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG sowie PricewaterhouseCoopers AG.



Rechtskonformes Verhalten und die Rolle von Unternehmen bei der Bekämpfung von Korruption im Besonderen geraten zunehmend ins Blickfeld unternehmerischen Handelns. Grundlegende Systemveränderungen, neue Regulierungen und striktes Enforcement rufen stetige Herausforderungen hervor. Obwohl Sanktionen gegen Unternehmen vornehmlich von einzelnen Staaten verhängt werden, entwickeln sich verstärkt globale Trends und transnationale Rechtsprinzipien. Anliegen der Law Schools Global League ist es, dem durch entsprechend vernetzte Forschung Rechnung zu tragen. Die Compliance and Anti-Corruption Research Group der Law Schools Global League konzentriert sich dabei auf den Bereich Unternehmensintegrität und Governance. Der dabei geschaffene Thinktank vereint Wissenschaftler unterschiedlicher Werdegänge und fachlicher Spezialisierungen. Die Gruppe führt internationale und interdisziplinäre Studien und Forschungsprojekte durch. Sie vermittelt Expertenrat und bietet Fortbildungskonzepte in allen Bereichen von Compliance an.

 

Weitere Informationen zur Arbeit der Gruppe finden Sie hier.


Netzwerke und Partner

Die Marga und Kurt Möllgaard-Stiftung wurde auf Grund testamentarischer Verfügungen der Eheleute Marga und Dr. Kurt Möllgaard im Jahr 1987 als nichtrechtsfähige Stiftung im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft errichtet.

Bildung stiften, Wissen schaffen, Innovationen ermöglichen: Unter diesem Motto steht der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft seit 1920 für die gemeinsame Verantwortung von Unternehmen und Stiftungen für Wissenschaft und Bildung in Deutschland.

Der Stifterverband ist eine Gemeinschaftsinitiative der Wirtschaft. Er tritt dafür ein, die deutsche Bildungs- und Forschungslandschaft nachaltig zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert der Stifterverband Hochschulen und Forschungsinstitute, unterstützt Talente, analysiert das Wissenschaftssystem und leitet daraus Empfehlungen für Politik und Wirtschaft ab.

3.000 Unternehmen, Unternehmensverbände, Stiftungen und Privatpersonen sind im Stifterverband zusammengeschlossen. Gemeinsam sind sie Deutschlands großer privater Wissenschaftsförderer.

Das Team

Leitung

Prof. Dr. Michael Nietsch

- Dekan der EBS Law School - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Kapitalmarktrecht (Zivilrecht III)

Zum Profil +49 611 7102 2235 michael.nietsch@ebs.edu
Sekretariat

Stefanie Klein

Office Manager

+49 611 7102 2236 stefanie.klein@ebs.edu

Weitere Informationen zur Forschung an der EBS

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Treten Sie gerne mit dem Team der EBS Executive School per Mail oder per Telefon in Kontakt.

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