Kurzüberblick über die Promotion

Kurzüberblick über die Promotion an der EBS Law School

Am 23. August 2011 hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) der Hochschule die Bezeichnung "Universität für Wirtschaft und Recht" und der EBS Law School das Promotions- und Habilitationsrecht verliehen.

Dies eröffnet der juristischen Fakultät die Möglichkeit einem zentralen Bestandteil der universitären Forschung Vorschub zu leisten, indem der wissenschaftliche Nachwuchs herangebildet wird. An der EBS Law School können Sie mit der Promotion den akademischen Grad des Dr. der Rechtswissenschaft (Dr. iur.) erwerben.

Die Voraussetzungen und der Ablauf einer Promotion an der EBS Law School sind in der Promotionsordnung festgelegt und werden kurz vorgestellt:

  1. Geeigneter Studienabschluss
    Voraussetzung für eine Promotion an der EBS Law School ist grundsätzlich der erfolgreiche vollbefriedigende Abschluss der ersten oder zweiten juristischen Staatsprüfung.
  2. Sonstige Abschlüsse
    Für andere als in Nr. 1 bezeichnete Abschlüsse (z.B. mit befriedigend bewertete Staatsprüfungen; rechtswissenschaftliches Diplom oder rechtswissenschaftlicher Master; Abschlüsse anderer wissenschaftlicher Disziplinen sowie im Ausland erworbene Abschlüsse) ist die Zulassung zur Promotion nur mit zusätzlichen Qualifikationen (z.B. Sprachnachweise, Seminar- und Klausurenleistungen) möglich. (vgl. §§ 3, 4 PromO).
  3. Wahl eines betreuenden Doktorvaters
    Die Promotion an der EBS Law School folgt dem traditionellen Modell, bei dem die Betreuung der Dissertation an unserer Fakultät individuell durch einen Professor oder eine Professorin erfolgt. Um den Ihrem Promotionsvorhaben thematisch entsprechenden Doktorvater zu finden, nehmen Sie bitte Kontakt zu den Lehrstühlen auf. Umfassende Einblicke in die aktuellen Forschungsschwerpunkte vermitteln die jeweiligen Internetseiten der Lehrstühle.
  4. Zulassungsgesuch beim Promotionsamt der Universität (§ 6 der PromO). Antragsvordruck (PDF)
  5. Annahme als Doktorand (§ 7 PromO)
  6. Anfertigung der Dissertation
  7. Abgabe der Dissertation und Einleitung des Promotionsverfahrens (§ 9 PromO)
  8. Begutachtung und Auslegung der Dissertation (§§ 12, 13 PromO)
  9. Disputation (mündliche Prüfung) (§ 15 PromO)
  10. Verleihung des akademischen Grades Dr. der Rechtswissenschaft (Dr. iur.)

Für Fragen hinsichtlich einer Promotion an der EBS Law School stehen Ihnen die Mitarbeiter des Promotionsamts jederzeit zur Verfügung.

Ordnungen

Die Voraussetzungen und das Verfahren der Promotion sind in der Promotionsordnung der EBS Law School festgelegt.

Einen Überblick über die Kosten finden Sie in der Promotionsgebührenordnung.

Promotionsamt

Petra Ernst
Phone: +49 611 7102 1525
Fax: +49 611 7102 1525
petra.ernst@ebs.edu

Ina Fischer
Phone: +49 611 7102 1569
Fax: +49 611 7102 10 1569
ina.fischer@ebs.edu