Forschungsprojekt GAIUS
Forschungsprojekt Gaius an der EBS Law School in Wiesbaden – IT-gestützte Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Justiz
Die Rechtsinformatik wird im Wissenschaftsprogramm der neu gegründeten EBS Law School einen wichtigen Platz einnehmen. Der "Computereinsatz im Recht" soll dabei im Sinne einer rechtstheoretischen Grundlagendisziplin ein Schwerpunkt der Arbeit werden. Neben Aspekten der IT-gestützten Lehre geht es dabei um die anwendungsorientierte Forschung. Wie muss Software aussehen, welche die juristische Kommunikations-, Informations- und Entscheidungsprozesse optimal unterstützt? Und welche organisatorischen und rechtspolitischen Konsequenzen ergeben sich aus den neuen Möglichkeiten? Dies sind die Fragen, die beantwortet werden sollen.
Das im März 2011 begonnene Projekt „Gaius“ (nach dem römischen Juristen G., dem Autor der „Institutionen“) erforscht Wege, auf denen kontradiktorische Verfahren (Zivilprozesse, Verwaltungsprozesse) effizienter und qualitativ besser als bislang durchgeführt werden können. In einem ersten Schritt wird erprobt werden, ob und inwieweit es sinnvoll und möglich ist, die Erstellung des Sachverhalts – vielleicht sogar einschließlich der Beweiserhebung – teilweise oder ganz in die Hände der Rechtsanwälte (und Rechtsabteilungen von Unternehmen) zu legen. Die Arbeit am Sachverhalt, die meistens der schwierigere Teil eines Rechtsstreits ist, könnte durch den Einsatz entsprechender Software stark vereinfacht werden. An die Stelle von unterschiedlich strukturierten Schriftsätzen an die Gerichte, die dort aufwendig mit der Relationstechnik bearbeitet werden müssen, könnte diese Arbeit zu wesentlichen Teilen anhand eines einheitlich auf der Grundlage der Klageschrift erstellten digitalen Schriftsatz in einem sog. „One-Text-Approach“ geschehen. Die Parteien tragen dazu den Sachverhalt gemeinsam auf der Basis der Struktur vor, welche die Klagschrift vorgibt.
Die weiteren Schritte der gerichtlichen Tätigkeit können durch den Einsatz der heuten Informationstechnologie ebenfalls effizienter und qualitativ besser gestaltet werden. Mündliche Verhandlungen in Form von Webkonferenzen, "Cloud Computing" - es gibt viele technischen Angebote, die in der Welt der Justiz noch nicht angekommen, geschweige denn vernünftig umgesetzt sind.
Der „One-Text-Approach“ setzt eine neue Standardisierung der Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien voraus. Dazu ist eine Modellierung, also eine minutiöse Beschreibung, sowohl des Kommunikationsgeschehens als auch der jeweiligen Informationen nötig. Anhand dieser Beschreibungen kann über eine ITbasierte Unterstützung bestimmter Anteile des Kommunikationsprozesses nachgedacht und entschieden werden. Entsprechende Basissysteme sind auf dem Markt erhältlich, müssen jedoch für die speziellen Anforderungen der Justiz erweitert und verbessert werden.
Ziel dieser praxisorientierten Forschung ist es, die Beteiligten des Rechtsstreits zu entlasten. Die gemeinsam eingesetzte Informationstechnologie soll für alle einen deutlichen Effizienzgewinn bringen. Effizienzgewinn bedeutet dabei nicht nur Zeitersparnis, er sorgt auch und ganz wesentlich bessere Ergebnisse der Prozesse.
Auf den ersten Blick erscheint eine solche IT-gestützte Arbeitsweise vor allem bei den bekannten "Gürteltieren" sinnvoll. Aber nicht nur bei umfangreichen Rechtsstreitigkeiten, wie zum Beispiel Punktesachen im Baurecht, ist eine solche Arbeitsweise hilfreich. Auch bei Massesachen mit häufig gleichartigen Streiten (small claims) wie Kündigungsschutzklagen, Klagen gegen Mieterhöhungsverlangen, einfache Zahlungsklagen bringt der IT-Einsatz spürbare Vorteile. Gleiches gilt sicher auch für gerichtsnahe Mediationsverfahren.
Die Vorteile, die die Informationstechnologie in Justiz und Anwaltschaft bringen kann, sind bislang noch kaum erkannt worden. Das hängt damit zusammen, dass für die eigentliche anwaltliche und richterliche Tätigkeit Systeme entwickelt werden müssen, die eine wissenschaftliche Durchdringung der Prozessordnungen und der täglichen Realität bei den Gerichtsverhandlungen voraussetzen.
Projektpartner der EBS Law School sind bislang die Hessische Justiz und der Hessische Anwaltverein sowie drei qualifizierte IT-Entwicklungsunternehmen mit praktischer Erfahrung in juristischen Anwendungen (Normfall GmbH, SINC GmbH, Steinbeis-Transferzentrum für Prozesstechnologie TECHNUM). Das Projekt wird nicht nur rechtstheoretisch und rechtsdogmatisch, sondern auch empirisch anhand geeigneter Fälle unter Erprobung neu zu entwickelnder IT-Tools betrieben werden.
Die Wirkungsweise dieser IT-Tools soll systematisch evaluiert werden, um vertiefte Kenntnisse über ihre Erfolgsfaktoren zu erwerben und um die Zufriedenheit im Umgang mit ihnen zu erkunden. Als Kooperationspartner wird das ask-Institut in Osnabrück, das über einschlägige Erfahrungen in der Rechtstatsachenforschung verfügt, diese Fragen empirisch untersuchen.
Interessenten insbesondere aus Justiz und Anwaltschaft sowie Rechtsabteilungen sind herzlich eingeladen, sich an dem Projekt zu beteiligen.
Bei positiven Ergebnissen könnte das Projekt zu einem rechtspolitischen Vorschlag führen, der (rechtsförmlich noch untechnisch formuliert) für den Bereich der Small Claims etwa so lauten könnte:
„Das BMJ wird ermächtigt, im Wege der Rechtsverordnung von den Streitparteien gemeinsam zu nutzende elektronische Vorlagen vorzugeben, die in den dafür geeigneten Verfahren genutzt werden können. Wird dieses „vereinfachte Streitverfahren“ rechtshängig, ist das Gericht gehalten, innerhalb einer in der Rechtsverordnung anzugebenden Zeit zu entscheiden.“
Entsprechende Vorschläge könnten auch für die übrigen genannten Verfahren erarbeitet werden.
Kontaktadresse:
Lehrstuhl für Rechtsinformatik und Strafrecht
Prof. Dr. Fritjof Haft
Gustav-Stresemann-Ring 3
65189 Wiesbaden
Phone +49 611 7102 2229
Fax +49 611 7102 2229
E-Mail fritjof.haft@ebs.edu
