Erste juristische Prüfung
Das Studium der Rechtswissenschaft an der EBS Law School schließt mit der "Ersten juristischen Prüfung", die früher "Erstes Staatsexamen" hieß, ab. Seit 2005 enthält sie neben einem staatlichen Teil (Pflichtfachprüfung, 70% der Gesamtnote) einen universitären Teil (Schwerpunktbereichsprüfung, 30% der Gesamtnote). Sie stellt daher kein reines "Staatsexamen" mehr dar.
Die Pflichtfachprüfung stellt und bewertet das Justizprüfungsamt Hessen gemäß JAG Hessen. Sie besteht aus insgesamt sechs Aufsichtsarbeiten, in allen drei Rechtsgebieten: Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Diese werden grundsätzlich zusammenhängend innerhalb von zwei Wochen direkt nacheinander geschrieben und schließen mit einer mündlichen Prüfung ab. Die Fragestellungen beinhalten im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung vor allem Probleme des materiellen Rechts sowie im Überblick prozessuale Fragen des Zivilprozessrechts, des Strafprozessrechts, des Verwaltungsprozessrechts und des Verfassungsprozessrechts.
Die Schwerpunktbereichsprüfung absolvieren Sie an der EBS Law School nach den Vorgaben des § 24 JAG.
