Mitgliedschaft im EBS Alumni e.V.

Wir freuen uns alle sehr auf Dich als neues Mitglied in unserer starken Gemeinschaft. Welche Vorteile und Services Mitglieder unseres Netzwerks genießen, präsentieren wir ausführlich hier auf unseren Internetseiten.

Wenn Du unsicher bist: Probier's doch einfach aus und entscheide dann erneut. All unsere Mitglieder sind Mitglied aus Überzeugung und das spricht für sich.

Sämtliche Möglichkeiten und Voraussetzungen der Mitgliedschaft erklären wir nachfolgend sowie in der Beitragsordnung, die Du am rechten Rand dieser Seite zum Download vorfindest. Wenn Du darüber hinausgehende Fragen hast, zögere bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Welche Mitgliedsart trifft auf mich zu?

  • Ordentliches Mitglied kann grundsätzlich jeder Absolvent der EBS werden, der einen akademischen Grad aufgrund einer Prüfungsordnung führen darf (Bachelor, MSc, MBA, MBI, Diplom, Dr., Habilitation).
    Jahresbeitrag: 200EUR
  • Studentisches Mitglied kann jeder in einem Vollzeitprogramm (Bachelor, MSc, Promotion) der EBS Universität eingeschriebene Student werden.
    Jahresbeitrag: 0 EUR
  • Weitergebildetes Mitglied können alle Absolventen der EBS-Weiterbildungsprogramme der EBS werden, deren Programm mehr als zwanzig Präsenztage an der EBS beinhaltet.
    Jahresbeitrag: 200EUR

Ich bin EBS Absolvent und möchte Mitglied werden!

Zum Onlineantrag für EBS Absolventen klicke hier.


Wir sind immer für Dich da

Telefon: +49 (0)611-945883-0

Kontaktformular: klicke hier

Satzung des Vereins

Details zum Vereinszweck, zu Möglichkeiten der Mitgliedschaft und vielen anderen Aspekten finden sich in der Vereinssatzung. Diese findest Du hier.

Beitragsordnung

Alle die Höhe des Mitgliedsbeitrags betreffenden Regeln sind in der Beitragsordnung zusammengefasst. Deren aktuell gültige Version findest Du hier.

Spendenbescheinigung

Wir senden Dir automatisch zum Anfang eines jeden Jahres die Spendenbescheinigung für das vergangene Jahr. Wenn Du so lange nicht warten möchtest und die Gesamtsumme 200 Euro nicht übersteigt, reicht dem Finanzamt unser offizielles Infoblatt (Download hier) zusammen mit einem Zahlungsnachweis (z.B. Ausdruck aus dem Onlinebanking). Das funktioniert übrigens auch für vergangene Jahre.