Arbeitsgruppe "Compliance"
Verankerung des Themas "Compliance" in der EBS Law School
Compliance steht für die Gesamtheit von Maßnahmen, die das regel- und anforderungskonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organmitglieder und Mitarbeiter begründen. Neben einer im Schwerpunkt rechtlichen Perspektive beinhaltet Compliance auch eine ethische Dimension. Umfasst sind daher im Grundsatz alle organisatorischen und technischen Maßnahmen in Unternehmen, die zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen, gesetzlicher Bestimmungen, unternehmensinterner Richtlinien (z. B. Ethik- oder Verhaltenskodizes zur Gewährleistung eines in jeder Hinsicht "ordnungsgemäßen Verhaltens") sowie zur Erfüllung vergleichbarer Vorgaben von Behörden oder aber Organisationen im Einklang mit gesellschaftlichen Anforderungen ("Softlaw"; z.B. Deutscher Corporate Governance Kodex, Nachhaltigkeitskodex) dienen. Mithilfe von Compliance lassen sich materielle und immaterielle Risiken, also etwa Reputationsrisiken, reduzieren sowie Effizienz- und Effektivitätssteigerungen erreichen; eine wesentliche weitere Zielrichtung ist die Haftungsvermeidung in einem Umfeld diesbezüglich kontinuierlich steigender Erfordernisse. Vor diesem Hintergrund sollten in Unternehmen Compliance-Management-Systeme eingerichtet werden. Insbesondere in regulierten Industrien stehen bereits dahingehende gesetzliche Vorgaben im Raum.
Vom Aufsichtsrat bis hin zum Vertrieb: Jeder Bereich im Unternehmen unterliegt spezifischen externen oder internen Verhaltensvorgaben. Die bei Verstößen im Raum stehenden Risiken reichen von Schadensersatzforderungen über strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Reputationsschädigungen. Angesichts immer umfangreicherer Anforderungen an ein rechtlich korrektes und - generell - ein die Erwartungen der verschiedenen Stakeholder erfüllendes Handeln gewinnt das Thema Compliance in der Privatwirtschaft, aber auch bei Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand, zunehmend an Bedeutung.
Eine gute Compliance als wesentlicher Bestandteil einer guten Corporate Governance ist die Grundlage nachhaltigen Unternehmenserfolgs.
RA Carsten Beisheim
Leiter Konzern Recht und Compliance, Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart
Compliance-relevante Themengebiete in Unternehmen sind beispielsweise:
- das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht,
- das Aufsichtsrecht (in regulierten Industrien),
- das Datenschutzrecht,
- das Gesellschaftsrecht,
- das IT-Recht,
- das IP-Recht,
- das Kapitalmarktrecht,
- das Kartellrecht,
- das Steuerrecht,
- das Verbraucherschutzrecht,
- das Wettbewerbsrecht,
- das Wirtschaftsstrafrecht („Fraud Prevention and Detection“) sowie
- die Bereiche der Corporate Social Responsibility bzw. Nachhaltigkeit und der Wirtschaftsethik
Gründe zur Verankerung des Themas "Compliance" an der EBS Law School:
- Ausrichtung und Integration in Lehre, Forschung und Weiterbildung der EBS Law School
- der Schwerpunkt der EBS Law School liegt im Wirtschaftsrecht; darüber hinaus werden bereits heute diverse spezifisch Compliance-relevante Rechts- und Themengebiete bis hin zum Strafrecht oder aber auch zur Wirtschaftsethik abgedeckt
- aktuelle Thematik (getrieben durch fortschreitende Regulation, neue, spezifische Gerichtsentscheidungen und stetig steigende gesellschaftliche Erwartungen)
- zunehmende Haftungsrisiken für Organe und für mit Compliance-Themen befasste Stellen im Unternehmen führen zu einem verstärkten Interesse an spezifischen Bildungsangeboten
- "fit and proper"-Anforderungen, etwa im Bereich der Finanzindustrie, verlangen nach qualifizierten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten, idealerweise verbunden mit der Möglichkeit, ein Zertifikat einer namhaften Organisation zu erlangen
- zahlreiche Themen bedürfen der inhaltlichen Aufarbeitung und Weiterentwicklung in Forschung und Lehre
- mögliche neue Forschungsschwerpunkte in den spezifisch relevanten Bereichen werden eröffnet
- Forschungsansätze in Bereichen, die eine besondere öffentliche Wahrnehmung genießen wie etwa das Verbraucherschutzrecht, wirken sich reputationserhöhend auf die EBS Law School und andere Beteiligte aus
- gestützt auf die in den Instituten gewonnenen Erkenntnisse lassen sich spezifische Beratungsangebote entwickeln
- Forschungsergebnisse können für Kanzleien und Unternehmen einen Mehrwert bieten und dienen als Akquiseinstrument
Übersicht möglicher Forschungsbereiche:
- Grundlagen und Ziele von Compliance
- Compliance als Key Function im System of Governance
- Ausgestaltung von Compliance-Management-Systemen (CMS)
- Evaluierung von Prüfungsstandards für CMS (z.B. IDW PS 980)
- rechtliche Möglichkeiten der Umsetzung/Durchsetzung von Compliance Regelungen (Wechselwirkungen mit Arbeitsrecht/betrieblicher Mitbestimmung und Datenschutz)
- rechtsvergleichende Compliance
- Compliance und Aufsichtsrecht
- Compliance und Nachhaltigkeit/Wirtschaftsethik
- Compliance und Verbraucherschutz
- Compliance und Vertrieb
- Beleuchtung einzelner Risikobereiche
- Compliance bei M&A Transaktionen
- Fraud Prevention and Detection
- Einsatz von Hinweisgebersystemen und –prozessen




