EBS Benutzungsordnung

Für die Benutzung der EBS Bibliothek werden mit Zustimmung des Senats folgende Benutzungsbedingungen erlassen:

1. Rechtscharakter

a) Zwischen der Bibliothek und den Benutzern wird ein privatrechtliches Benutzungsverhältnis begründet.

b) Mit dem Betreten der Bibliothek erkennt jeder Benutzer die Benutzungsordnung an.

2. Zweck

Die Bibliothek dient als wissenschaftliche Bibliothek der Forschung, Lehre und dem Studium und – soweit damit vereinbar – sonstiger wissenschaftlicher Arbeit, Weiterbildung und sachlicher Information.

3. Benutzerkreis

a) Die Benutzung der Bibliothek und ihrer Einrichtungen ist allen Mitgliedern der Hochschule gestattet.

b) Angehörige anderer Hochschulen können bei nachgewiesenem Interesse zugelassen werden.

4. Zulassung

a) Ohne förmliche Zulassung sind zur Benutzung berechtigt die Mitglieder des Lehrkörpers, die immatrikulierten Studenten der Hochschule und die Mitarbeiter.

b) Personen, die der Hochschule nicht angehören, haben sich durch Personalausweis auszuweisen.

5. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gemacht.

6. Bestandsnutzung

a) Die Bestände der Bibliothek können nur an Ort und Stelle benutzt werden (Präsenzbestand).

b) Für die ausnahmsweise kurzzeitige Ausleihe dieser gelten besondere Bedingungen, die die Bibliothek im Einzelfall oder für eine Anzahl gleichgelagerter Fälle festlegt, z.B. Ausleihe für wenige Stunden, über Nacht oder das Wochenende.

c) Die Kurzausleihe kann einzelnen Benutzern versagt werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß sie die Werke nicht fristgemäß zurückbringen werden.

d) Von der Ausleihe grundsätzlich ausgenommen sind: Zeitschriften und Loseblattsammlungen. Sondergenehmigungen für Studenten während der Bachelor- und Master-Thesis und für die Lehrstuhlangehörigen sind möglich.

e) Die Verzugsgebühren für säumige Benutzer sind dem Aushang zu entnehmen.

7. Verhaltensregeln

a) Die Benutzer haben alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Ablauf des Bibliotheksbetriebes stört. In allen Räumen ist größte Ruhe zu bewahren.

b) Überbekleidung, Schirme und größere Behältnisse (Taschen, Rucksäcke, Aktenmappen, Einkaufsbeutel, etc.) dürfen nicht in die Bibliotheksräume mitgenommen werden. Aktivieren Sie bitte die Stummschaltung ihres Handys.

c)Beim Verlassen der Bibliothek sind alle vom Benutzer mitgeführten Bücher, Aktenordner, Handtaschen und Laptop-Taschen, etc. dem Bibliothekspersonal unaufgefordert vorzuzeigen.

d) In den Räumen der Bibliothek ist das Essen und Trinken sowie die Nutzung von Kommunikationsgeräten nicht gestattet.

e) Der Buchbestand sowie sämtliche Einrichtungen und Geräte sind sorgfältig zu behandeln.

f) Eintragungen, Unterstreichungen und sonstige Veränderungen sind untersagt, Loseblattsammlungen und Ordnern dürfen
keine Blätter entnommen werden.

8. Haftung und Schadensersatz

a) Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut hat der Benutzer vollen Ersatz zu leisten, auch wenn ihn kein unmittelbares Verschulden trifft.

b) Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliotheksleitung nach pflichtgemäßem Ermessen.

9. Weisungs- und Ausschlußrecht

a) Das Bibliothekspersonal ist berechtigt den Benutzern im Sinne dieser Benutzungsordnung Weisungen zu erteilen.

b) Die Bibliotheksleitung ist berechtigt einen Benutzer, der schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstößt, ganz oder teilweise bzw. für eine gewisse Dauer von der Benutzung auszuschließen.

c) Bei besonders schweren Verstößen erfolgt Meldung an die Hochschulleitung, die über weitere Konsequenzen entscheidet.

Stand: März 2009