Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Internationales Privatrecht
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Die Lehr- und Forschungsgebiete des Lehrstuhls umfassen das Bürgerliche Recht, das Zivilverfahrensrecht und das Internationale Privatrecht.
Im Bereich des Bürgerlichen Rechts liegt der Schwerpunkt der Forschung auf dem europäischen Privatrecht und der ständig fortschreitenden Europäisierung des Privatrechts. Hierbei finden rechtsvergleichende Bezüge und Ansätze zur internationalen Rechtsvereinheitlichung besondere Berücksichtigung. Vor allem begleitet der Lehrstuhl die Entwicklungen zum Vertragsrecht einer modernen Dienstleistungsgesellschaft. Der Dienstleistungssektor mit einem Anteil von mittlerweile 70% des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union ist von zentraler Bedeutung für die deutsche und europäische Wirtschaft. Ausländische Direktinvestitionen fließen in erster Linie in den Dienstleistungssektor, der nach den Feststellungen der Europäischen Kommission als einziges Marktsegment "Netto"-Arbeitsplätze generiert. Insbesondere in produktionsbegleitenden Serviceleistungen wie der Wartung und sonstigen technischen Unterstützungsleistungen, der Schulung und in Finanzierungsleistungen sieht die Kommission künftig die größten Wachstumspotentiale für Europa im globalen Wettbewerb. Deswegen gilt der Binnenmarkt für Dienstleistungen als das "powerhouse" der Europäischen Wirtschaft. Das herkömmliche Vertragsrecht hingegen orientiert sich noch immer stark am Modell des Kaufvertrags. Hier bedarf es der Fortentwicklung auf allen Ebenen des vertraglichen Leistungsaustausches zwischen den Marktakteuren. In der Lehre vertritt der Lehrstuhl die gesamte Breite des bürgerlichen Vermögensrechts.
Das Zivilverfahrensrecht umfasst alle Regeln für das Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten in Zivilsachen. Die Besonderheiten bei der Beilegung wirtschaftlicher Streitigkeiten ("commercial litigation") stehen im Vordergrund. Zivilprozessuale Grundlagenforschung, etwa im Bereich des Vollstreckungsrechts, des Rechtsmittelrechts oder auch des Schiedsverfahrens, liefern hierfür die Basis. Da große Verfahren heute vielfach grenzüberschreitende Elemente aufweisen, liegt der Schwerpunkt der Forschung im Internationalen Zivilverfahrensrecht: In welchem Staat kann man klagen, wie stellt man Klagen an ausländische Parteien zu, in welchen Staaten kann man Urteile oder internationale Schiedssprüche anerkennen und vollstrecken lassen, wie lassen sich Beweismittel aus ausländischen Staaten beschaffen, welche Prozessstrategien bieten sich insgesamt an, welche Vereinbarungen, etwa Gerichts- oder Schiedsvereinbarungen, empfehlen sich im Vorfeld, wie führt man ein Schiedsverfahren durch, welche Möglichkeiten gibt es zur Forderungsbeitreibung im Ausland. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch hier die fortschreitende Europäisierung des Internationalen Zivilverfahrensrechts. Zu Recht wird heute bereits von einem Europäischen Zivilprozessrecht gesprochen. Die Lehre widmet sich den Grundlagen des deutschen und europäischen Zivilprozessrechts sowie des nationalen und internationalen Schiedsverfahrensrechts.
Das Internationale Privatrecht schließlich regelt die Frage, welches Recht auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung Anwendung findet. In einer globalisierten Wirtschaft ist dies eine zentrale Frage, erst recht für eine Exportnation wie Deutschland mit einem Exportvolumen von mittlerweile 1 Billion Euro. Wie weit reicht das Kartellrecht ausländischer Staaten, wie weit der Anwendungsbereich des eigenen, welches Recht findet auf Kaufverträge und Exportfinanzierungen Anwendung, welches auf den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, welches Recht stellt das anwendbare Urheberrecht für Internetsachverhalte, welches Recht findet auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen in globalen Medien Anwendung, welches Recht auf den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr oder aber auch auf den internationalen Handel mit Kunst und Kulturgütern – diesen und anderen Fragen des Internationalen Wirtschaftsrechts widmet sich die Forschung im Bereich des Internationalen Privatrechts. Die Lehre vermittelt die Grundlagen des Internationalen Privatrechts, die für den international tätigen Juristen heute unabdingbar sind.

