Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Recht der neuen Technologien sowie Rechtsgeschichte
Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger. So kommt etwa das Verwaltungsrecht zur Anwendung, wenn ein Unternehmen eine neue Windkraftanlage errichten möchte. Das öffentliche Recht regelt aber auch wie der Staat als solcher funktioniert. So ergibt sich aus dem Staats- oder Verfassungsrecht bspw., welche Staatsorgane es gibt, welche Kompetenzen sie haben und wie sie gemeinsam bspw. die Gesetze produzieren, in denen geregelt ist, welche Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens gelten. Das Völkerrecht steht eine Ebene darüber, indem es die Rechtsbeziehungen der Staaten untereinander, bspw. im Rahmen der UNO, regelt. Eine besonders große Rolle spielt im zusammen wachsenden Europa schließlich das Europarecht, insbes. das Recht der Europäischen Union. Aus ihm ergibt sich bspw., ob eine grenzüberschreitende Fusion zweier Unternehmen zulässig ist oder unter welchen Voraussetzungen ein deutsches Unternehmen eine Tochtergesellschaft in Frankreich gründen kann.
Der Lehrstuhl beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit den verschiedenen Ebenen des öffentlichen Rechts. Forschungsschwerpunkte liegen derzeit im deutschen, europäischen und internationalen öffentlichen Wirtschaftsrecht und im Recht des Internets sowie der Neuen Technologien und Medien.
In den Vorlesungen wechseln sich Phasen der Wissensvermittlung, welche auf der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Rechtsprechung aufbauen und aktuelle wissenschaftliche und gesellschaftliche Diskussionen berücksichtigen, mit der Anwendung des Gelernten anhand praktischer Fallbeispiele ab, die gemeinsam erarbeitet werden. In Übungen steht dann ganz die Bearbeitung praktischer Fallbeispiele im Vordergrund, während Seminare anhand spezieller, oft aktueller Themen z.B. aus dem Recht der Neuen Technologien erste Erfahrungen im selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten ermöglichen. Wissenserwerb und juristische Methodik werden so von Anfang nahtlos verzahnt.
